Die Geschäftsordnung regelt die eher praktischen Abläufe eines Vereins. So wird zum Beispiel festgehalten, in welcher Art und Weise Versammlungen oder Sitzungen abgehalten werden sollen. Die Geschäftsordnung ist Bestandteil der Vereinssatzung.

Inhaltlich umfasst eine Geschäftsordnung sämtliche Bestimmungen über den Ablauf der Vereinsgeschäfte, die Art und Weise wie Abstimmungen vonstattengehen dürfen, wie Entscheidungen getroffen werden müssen und welche Beiräte wann und wie zum Einsatz kommen sollen. Sie regeln jedoch nicht die Rechte der Mitglieder und sind lediglich auf die Vereinsorgane beschränkt.

Änderungen der Geschäftsordnung setzen eine Mitgliederversammlung voraus.


Nachfolgend die aktuell gültige Geschäftsordnung der Schützenbruderschaft St. Hubertus Reckenfeld 1951 e.V.