Der Vorstand der Bruderschaft unterteilt sich in den geschäftsführenden und den militärischen/erweiterten Vorstand.

Der geschäftsführende Vorstand besteht aus 4 Vorstandsmitgliedern, die von der Mitgliederversammlung gewählt wurden. Sie sind zur gesetzlichen Vertretung des Vereins ermächtigt. Diese 4 Vorstandsmitglieder sind im Vereinsregister eingetragen und „leiten“ den Verein. Bei der Bruderschaft St. Hubertus befinden sich laut Satzung folgende Ämter im geschäftsführenden Vorstand:

  • 1. Brudermeister
  • 2. Brudermeister
  • 1. Kassierer
  • 1. Schriftführer

Der geschäftsführende Vorstand wird zum Gesamtvorstand erweitert durch

  • Oberst
  • Schießmeister
  • Hauptmann der Ehrengarde

Der Gesamtvorstand trifft sich jeden ersten Dienstag des Monats zur monatlichen Vorstandsitzung.

Vor der jährlichen Mitgliederversammlung, dem Schützenfest und dem Hubertusabend wird eine erweiterte Vorstandssitzung einberufen. Zu diesen Sitzungen sind neben dem Gesamtvorstand folgende Ämter teilnahmeberechtigt

  • Hauptmann der Kompanie
  • Oberstadjudant
  • Königsadjudant
  • Fahnenoffiziere
  • Fahnenschwenkmeister
  • amtierender König

Sämtliche Postitionen werden durch die Mitglieder in der Mitgliederversammlung ins Amt gewählt. Der Wahlrhythmus der Vorstandsposten ist der Satzung zu entnehmen.